Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierphysiotherapie Eva Astfalk (im Nachfolgenden „Therapeutin“ genannt) als Tierphysiotherapeutin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

2. Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Therapeutin, die Tierphysiotherapie auszuüben, annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

 

3. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.

 

4. Über die Therapiemethoden entscheidet dieTherapeutin frei, nachdem sie den Besitzer über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Kunde keine Einwände erhebt, ist die Therapeutin befugt, die Methoden anzuwenden, von denen sie überzeugt ist, dass sie den größtmöglichen Nutzen bringen.

 

5. In der Regel werden von der Therapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.

 

6. Mitwirkung des Tierhalters
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Therapeutin ist
jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

 

7. Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw.
Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert.

 

8. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch die Therapeutin gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.

 

9. Honorierung des Tierphysiotherapeuten / Tierakupunkteurs
Die Therapeutin hat für ihre Dienstleistung Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen der Therapeutin und dem Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. von der Tierphysiotherapeutin benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

 

10. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar oder per EC an die Therapeutin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden.

 

11. Bezahlt der Kunde das Honorar nicht, kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, Mahnungen zu versenden. Für jede Mahnung, die sie dennoch versendet, kann sie vom Kunden eine Mahngebühr verlangen.

 

12. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere  Benachrichtigung die Forderung gerichtlich geltend gemacht. Die Einschaltung Dritter bleibt vorbehalten.

 

13. Während des Verzugs des Kunden ist die Therapeutin nicht verpflichtet, weitere Beratungen oder Behandlungen zu erbringen.

 

14. Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

 

15. Haftung
Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde/Verfügungsberechtigte hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen.

 

16. Vertraulichkeit der Behandlung
Die Therapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Wenn die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht. Punkt 16 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

17. Die Therapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.

 

18. Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Therapeutin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

 

19. Handakten werden von der Therapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.

 

20. Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Stuttgart.

 

22. Termine
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, E-Mail, WhatsApp oder telefonisch von der Therapeutin bestätigt wurden.

 

23. Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen.

 

24. Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter/ Tierbesitzer in Rechnung gestellt.

 

25. Datenschutz
Es gelten die Richtlinien der DSGVO, welche unter der Rubrik „Datenschutz“ auf der Website eingesehen werden können.

 

26. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.